
Zahnärztliche Kontrolle
Zahnärtzliche Kontrolle
​Nach kantonaler Vorschrift ist eine jährliche Untersuchung durch einen Zahnarzt für alle Schüler:innen obligatorisch. Die obligatorischen Zahnkontrollen bei unseren Schulzahnärzten Dr. med. dent. Thomas Etter und Dr. med. dent. Michael Burri finden im 1. Quartal statt.
​Die blaue Schulzahnkarte wird nicht mehr benötigt. Sie wird durch ein neues Formular, welches ausschliesslich den Eltern Einblick in die vollständige Diagnose gibt, ersetzt. Die Schule erhält nur die Bestätigung der Durchführung. So können der Datenschutz und das Berufsgeheimnis der Zahnärzte vollständig gewahrt bleiben. Nach der Zahnkontrolle bleibt das Formular bei den Eltern. Wenn beim Kind eine Behandlung nötig ist, vereinbaren die Eltern
selbst einen Zahnarzttermin und nehmen das Formular zur Konsultation mit.
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Privatzahnarzt
Eltern, die Ihr Kind nicht von einem der Schulzahnärzte untersuchen lassen wollen, vereinbaren selbst einen Termin bei einer Zahnarztpraxis Ihrer Wahl. Der Zahnarzt bestätigt die Durchführung der Kontrolle auf dem Formular «Zahnärztliche Kontrolle - PRIVATZAHNARZT», welches Sie anschliessend dem Schulsekretariat abgeben.
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Finanzielle Bestimmungen
a) Die Gemeinde, welcher der schulzahnärztliche Dienst obliegt, trägt nur die Kosten der Untersuchung.
b) Die Behandlungskosten gehen immer zu Lasten der Eltern.
c) Für Beitragsleistungen an die Untersuchungskosten durch die Wohnsitzgemeinde, haben die Eltern auf der Gemeindeverwaltung ein Beitragsgesuch zu stellen.
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Zähneputzen in der Schule
Die Minimalvorgabe für die regelmässig vorbeugenden Massnahmen gemäss Art. 60, Abs. 3, Bst. a, Ziff. 2 des Volksschulgesetzes umfasst das geführte Zähneputzen und die jährliche Kontrolluntersuchung.
Ab der 1. Klasse werden im Rahmen der Schulzahnpflege sechs Mal pro Jahr mit den Schüler:innen die Zähne geführt geputzt. Im Kindergarten werden die Zähne situativ geputzt. Beim geführten Zähneputzen steht das Erlernen der richtigen Putztechnik im Zentrum. Gestützt auf neue Forschungsergebnisse empfiehlt die kantonal-bernische Sektion der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO, dass für das geführte Zähneputzen im Kindergarten eine Kinderzahnpaste mit 500 ppm Fluorid und ab der ersten Klasse eine Juniorzahnpasta mit 1500 ppm Fluorid verwendet werden soll.
Die Kinder bringen für das Zähneputzen ihre Zahnbürste in die Schule mit. Wenn Sie für Ihr Kind auf die Anwendung einer fluoridhaltigen Zahnpasta verzichten, nimmt es am Zähneputzen gleichwohl teil, jedoch mit der eigenen Zahnpasta, die es selber mitbringt.
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Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung zur Vorbeugung von Zahnerkrankungen.
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